Die Behandlung in unserer Praxis erfolgt im Delegationsverfahren, das heißt, es bedarf der Ausstellung eines Privatrezeptes vom Arzt oder Heilpraktiker mit einer Diagnose und der Verordnung „Osteopathische Behandlung“. Die osteopathische Behandlung ist eine Privatleistung. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
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